Der PHAGRO bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit einer Verordnung über die Rückerstattung nicht genutzter saisonaler Grippeimpfstoffe (Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung).
Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel unternimmt erhebliche Anstrengungen, um eine sichere, flächendeckende und kontinuierliche Versorgung der Vor-Ort-Apotheken mit Grippeimpfstoffen sicherzustellen. Dies galt auch für die Grippeimpfstoffversorgung in der Grippesaison 2020/21.
Der PHAGRO begrüßt, dass mit der geplanten Verordnung Apotheken die Möglichkeit erhalten sollen, sich die Kosten für nicht abgegebene saisonale Grippeimpfstoffe für die Grippesaison 2020/2021 erstatten zu lassen.
Pharmazeutische Großhandlungen sind jedoch grundsätzlich gleich zu behandeln.
Die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes PHAGRO e. V., die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen in Deutschland, haben das Bundesministerium für Gesundheit in der Grippesaison 2020/2021 unterstützt, die von diesem, zusätzlich zu den bereits von Großhandel und Apotheken bestellten, beschafften Dosen zu vereinnahmen, zu lagern und an Apotheken auszuliefern. Zusätzlich hatten die Mitgliedsunternehmen des PHAGRO ein Meldesystem über die Transparenz, d. h. die Verfügbarkeiten der Grippeimpfstoffdosen im pharmazeutischen Großhandel auf Niederlassungsebene etabliert und wöchentlich an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet, so dass eine niederlassungs- und produktbezogene Transparenz über die Verfügbarkeit der Grippeimpfstoffe auf der Großhandelsebene geschaffen wurde.
Entgegen der Annahme des Referentenentwurfes konnten nicht nur nicht alle an Apotheken gelieferten Impfstoffdosen zur Verimpfung an Arztpraxen abgeben werden, sondern es konnten auch nicht alle an den Großhandel gelieferten Impfstoffdosen aufgrund ausgebliebener Bestellungen an Apotheken abgegeben werden. Hierüber hatten der PHAGRO und seine Mitgliedsunternehmen das Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesministerium für Gesundheit informiert.
Weil die jeweiligen Verfalldaten der vom Großhandel bezogenen Impfstoffe bereits überschritten sind oder eine Verimpfung in der Grippesaison 2021/2022 auf Grund der für jede Grippesaison erforderlichen Stammanpassung des Impfstoffes nicht in Betracht kommt, sind die Beschaffungs- und Entsorgungskosten dieser Impfstoffe nicht nur bei den Apotheken, sondern auch bei pharmazeutischen Großhandlungen verblieben.
Der Bundesverband PHAGRO fordert, dass pharmazeutische Großhändler einen gleichberechtigten Anspruch auf Rückerstattung von Kosten erhalten, die diesen durch die Beschaffung nicht abgegebener saisonaler Grippeimpfstoffe in der Impfsaison 2020/2021 entstanden sind. Die Höhe des Anspruches pharmazeutischer Großhandlungen sollte sich dabei nach dem jeweiligen Großhandelseinkaufspreis und der Anzahl nicht abgegebener Grippeimpfstoffe richten.
Der PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. vertritt alle 9 in Deutschland ansässigen vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen, die sämtliche öffentlichen Apotheken in Deutschland herstellerneutral mit allen von Patienten nachgefragten Arzneimitteln schnell, sicher und flächendeckend versorgen.