Partnergroßhändler


Bei der Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19

Mit der „Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 an Arztpraxen“ vom 19. April 2021 wird der Adressatenkreis der PHAGRO-Mitgliedsunternehmen um sog. „Partnergroßhändler“ erweitert.

D. h. dass „vollversorgende Arzneimittelgroßhandlungen mit einem Marktanteil von über 1 Prozent, die über eine Großhandelserlaubnis verfügen und eine Koordinations- und Kostenteilungsvereinbarung mit dem PHAGRO getroffen haben“, als sogenannte Partnergroßhändler in die Verteilung der Impfstoffe gegen COVID-19 eingebunden werden.

Apotheken können den Impfstoff gegen COVID-19 entweder beim Mitgliedsunternehmen des PHAGRO oder dem Partnergroßhändler bestellen, von dem sie ansonsten überwiegend beliefert werden.

Partnergroßhändler sind (Stand: 29.04.2021):

  • AEP GmbH, Industriegebiet Süd A 31, 63755 Alzenau