Skonto-Regelung: Pharmagroßhandel muss Teil der Lösung sein


In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Apothekenreformgesetzes kritisiert der PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels die geplante Abschaffung einer Mindestvergütung für den pharmazeutischen Großhandel. „Die Eröffnung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne ist das Ende der sicheren Arzneimittelversorgung über den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel“, erklären die PHAGRO-Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner. „Wir appellieren an den Gesetzgeber, eine Lösung zusammen mit Großhandel und Apotheken im gemeinsamen Interesse an der Arzneimittelversorgung zu finden und keine einseitig belastenden und strukturvernichtenden Lösungen weiterzuverfolgen. Der Pharmagroßhandel muss Teil der Lösung sein.“

Der PHAGRO fordert, die angemessene Vergütung der Apotheken durch eine entsprechende Anpassung der Apothekenzuschläge in § 3 AMPreisV zu sichern und den vollversorgenden Großhandel endlich leistungsgerecht und strukturerhaltend zu vergüten. Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen sehen die negativen Folgen des BGH-Urteils für die Apotheken und wissen um deren anhaltende gesetzliche Unterfinanzierung. Doch auch die PHAGRO-Mitgliedsunternehmen arbeiten seit Jahren am Rande der Wirtschaftlichkeit. Nur wenn ein verlässlicher und sicherer Mindestpreis gilt, der nicht unterschritten werden darf, sehen sich die PHAGRO-Mitgliedsunternehmen in der Lage, die Beschaffung, Lagerhaltung und Versorgung mit allen apothekenpflichtigen Arzneimitteln weiterhin bedarfs- und flächendeckend vorzunehmen.

Zur Erfüllung seines gesetzlichen Sicherstellungsauftrags benötigt der vollversorgende Pharmagroßhandel wenigstens und zwingend den Festzuschlag von aktuell 73 Cent, erklärt der PHAGRO in seiner Stellungnahme. „Das BGH-Urteil vom 8. Februar 2024 hat die Unterfinanzierung von Apotheken und Großhandel und damit die politischen Versäumnisse der letzten Jahre bloßgestellt. Eine gesetzliche Regelung, die einseitig zu Lasten des Großhandels geht, ist nicht verantwortungsvoll und schwächt die Arzneimittelversorgung in Deutschland“, mahnen Porstner und Dammann.