Sichere Arzneimittelversorgung in Deutschland


Die Gesundheit der Menschen in Deutschland ist ein hohes Gut – und für Wählerinnen und Wähler eine wahlentscheidende Frage. In einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des PHAGRO sagen neun von zehn Befragten, dass sie in der Verfügbarkeit von Arzneimitteln einen Gradmesser für die Qualität des gesamten Gesundheitssystems sehen. Die bundesweite Versorgung der Apotheken mit allen Produkten, die zum Gesundwerden und Gesundbleiben benötigt werden, ist die Kernkompetenz und die Mission der vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen. Sie lagern und transportieren mehr als 100.000 verschiedene Arzneimittel und sonstige Gesundheitsprodukte und versorgen damit mehrmals täglich alle rund 17.000 Apotheken in Deutschland. Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, in nur wenigen Stunden ihre Arzneimittel wohnortnah zu erhalten.

Damit unsere Mitgliedsunternehmen ihren wichtigen Versorgungsauftrag auch in Zukunft erfüllen können, müssen nach der Bundestagswahl 2025 verantwortungsbewusste Entscheidungen getroffen werden.

Daher fordert der PHAGRO

1. …eine sichere Vergütung für eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung

Der vollversorgende Pharmagroßhandel kann seinen Versorgungsauftrag, der ihm vom Gesetzgeber übertragen wurde, nur auf der Grundlage einer gesicherten gesetzlichen Vergütung leisten.  Seit Jahren arbeiten unsere Mitgliedsunternehmen am Rande der Wirtschaftlichkeit. Es ist dringend nötig, dass ihre wirtschaftliche Situation stabilisiert wird. Ohne eine gesicherte Mindestvergütung wären Leistungs- und Versorgungseinschränkungen unvermeidbar. Dies muss im Interesse der Patientinnen und Patienten dringend vermieden werden.

Der Bundesgerichtshof hat 2024 festgestellt, dass der pharmazeutische Großhandel zur Erfüllung seines gesetzlichen Sicherstellungsauftrags einen Mindestpreis erhalten muss, der nicht durch Rabatte und Skonti unterschritten werden darf („Skontourteil“). Daher muss die Politik in einem ersten Schritt den Großhandelsfestzuschlag von aktuell 73 Cent als Mindestpreis erhalten.

In einem zweiten Schritt ist es erforderlich, die Struktur der gesetzlichen Großhandelsvergütung zu überprüfen. Diese wurde auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 2009 entwickelt und gilt seit 2012 unverändert fort. Erhebliche Strukturveränderungen im Arzneimittelmarkt führen seitdem dazu, dass die Handelsspanne mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln stetig sinkt, während die Kosten für Energie, Personal oder Fremdkapital steigen. Die Strukturanpassung der Arzneimittelpreisverordnung muss daher auf die gesundheitspolitische Agenda.

2. …den zentralen Beitrag der Branche zur Arzneimittelversorgung abzusichern

Um die Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit allen benötigten Arzneimitteln sicherzustellen, müssen die PHAGRO-Mitgliedsunternehmen in Zeiten von Lieferengpässen einen enormen Aufwand betreiben. Dazu gehören die frühzeitige Beschaffung und vertiefte Lagerung von versorgungskritischen Medikamenten über den gesetzlich vorgegebenen Umfang hinaus. Besonders im Fokus sind dabei Kinderarzneimittel und Antibiotika. Die vollversorgenden Pharmagroßhandlungen haben dafür erhöhte prozessuale Aufwände und erhebliche Mehrkosten. Dabei gehen sie ins volle unternehmerische Risiko, da zum Zeitpunkt der Bestellungen die tatsächlichen Patientenbedarfe nicht bekannt sind. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und nicht zuletzt zur Vorfinanzierung versorgungskritischer Arzneimittel.

Der Versorgungsauftrag kann aber nur erfüllt werden, wenn die pharmazeutischen Unternehmer   den vollversorgenden Pharmagroßhandel entsprechend der aktuellen und voraussichtlichen Bedarfe beliefern. Ein Belieferungsanspruch des Großhandels gegenüber pharmazeutischen Unternehmern muss auch durch deren Aufsichtsbehörden durchsetzbar sein.

3. … mehr Patientensicherheit durch für alle verbindliche Temperaturkontrollen

Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel erfüllt strenge gesetzliche Lager- und Transportbedingungen (GDP) und gewährleistet damit die Arzneimittelsicherheit. Denn Medikamente können Schaden nehmen, wenn insbesondere Temperaturvorgaben nicht eingehalten werden. Von den Aufsichtsbehörden wird regelmäßig genauestens überprüft, ob und wie die Großhandlungen diese Vorschriften einhalten. Auch für deutsche Apotheken gelten strenge Vorgaben für Lagerung und Versand. Versandapotheken aus dem europäischen Ausland lassen dagegen Medikamente durch Paketdienstleister nach Deutschland liefern, die in der Regel keine Temperaturvorgaben einhalten. Eine Kontrolle erfolgt nicht. Diese Praxis ist inakzeptabel. Sie gefährdet schlimmstenfalls die Gesundheit von Patientinnen und Patienten und benachteiligt Großhandel und Apotheken, die Garanten der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland, im Wettbewerb.

Derzeit kontrollieren die deutschen Behörden EU-Arzneimittelversender und deren Transportdienstleister nicht, weil die betreffenden Versender im Ausland ansässig sind. Die ausländischen Behörden kontrollieren nicht, weil die Pakete nach Deutschland geschickt werden. Dieses Abschieben von Verantwortung muss enden. Der PHAGRO fordert darum, den Versand aus dem EU-Ausland strengstens zu überwachen. Versender sollten durch bilaterale Abkommen über Temperaturkontrollen zur Einhaltung der Qualitätsstandards beim Arzneimittelversand verpflichtet werden.

Fazit:

Der PHAGRO ruft die Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag dazu auf, sich für eine sichere Arzneimittelversorgung in Deutschland einzusetzen. Als Teil der kritischen Infrastruktur leistet der vollversorgende pharmazeutische Großhandel dazu einen zentralen Beitrag. Daher fordert der PHAGRO eine ausreichende Vergütung für eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung, politische Unterstützung bei der Erfüllung seines Versorgungsauftrags und die Überwachung des Versands von Arzneimitteln aus dem EU-Ausland.