„Es bleibt abzuwarten, ob Städte tatsächlich Fahrverbote verhängen. Wenn sie das tun, dann wird es je nach Länge des Fahrverbotes zu erheblichen Einschränkungen in der Arzneimittellieferung kommen.“, so der Vorsitzende des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels PHAGRO, Dr. Thomas Trümper. Aus diesem Grunde sei es sinnvoll, im Rahmen der Arzneimittellieferung über Ausnahmegenehmigungen nachzudenken.
Für die Belieferung von Apotheken in Innenstädten sind Dieselfahrverbote problematisch. Nicht jedes Fahrzeug, das Arzneimittel ausliefert, hat einen Dieselmotor, wohl aber die überwiegende Anzahl. In wenigen Fällen wird auch heute bereits mit dem Fahrrad ausgeliefert, der Regelfall ist es aber nicht.
Wer sich darauf berufen möchte, dass Apotheken für mehrere Tage die wichtigsten Arzneimittel vorrätig halten müssen, hat noch nichts von den Veränderungen in diesem Markt gehört. Seit es Rabattarzneimittel gibt, können Apotheken nicht jedes Arzneimittel, das die einzelne Kasse erstattet, am Lager haben. Hier ist man auf die schnelle Lieferung durch den Großhandel angewiesen.
Dramatische Notstände sind durch Dieselfahrverbote mit Sicherheit nicht zu erwarten, denn im Notfall gibt es ja genügend andere Fahrzeuge. Allerdings kann es besonders bei mehrtägigen Fahrverboten zu erheblichen Lieferproblemen kommen. Patienten warten in diesem Fall mitunter lange auf ein Arzneimittel. Die Diskussion wird dann beginnen, was ein Notfall ist und was nicht. Letztendlich ist zu erwarten, dass der Ärger von Patienten auf dem Rücken der Apotheker ausgetragen wird, und der Großhandel wird hier wenig Mittel haben, in jedem Fall zu helfen.
Elektrofahrzeuge sind mit Sicherheit keine Alternative, denn die Behörden versuchen gerade den Großhandel zu zwingen, trotz der in der Regel kurzen Anfahrt die Temperatur im Laderaum zu stabilisieren. Das geht bei einem Elektrofahrzeug zu Lasten der Batterieleistung.
Es bleibt abzuwarten, ob Städte tatsächlich Fahrverbote verhängen. Wenn sie das tun, dann wird es je nach Länge des Fahrverbotes zu erheblichen Einschränkungen in der Arzneimittellieferung kommen. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, im Rahmen der Arzneimittellieferung über Ausnahmegenehmigungen nachzudenken.