PHAGRO erfreut über Aufnahme seines Vorschlags zum Vergütungsmodell in Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums


Verhaltener Optimismus am Vortag des 6. Pharma-Großhandelstages in Berlin: Auf der Pressekonferenz des PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. äußerte sich dessen Vorsitzender, Dr. Thomas Trümper, zufrieden darüber, dass der Vorschlag des Verbandes zur strukturellen Änderung der Vergütung des Pharma-Großhandels in das Eckpunktepapier für neue Strukturen im Arzneimittelmarkt aufgenommen worden ist. Außerdem stellte Trümper klar, dass die Rabatte des Pharma-Großhandels an die Apotheken nur zu einem geringen Teil dem erstattungsfähigen GKV-Sortiment zuzuordnen sind.

„Der allergrößte Teil der Rabatte, die von Seiten des Pharma-Großhandels an die Apotheken gewährt werden, entfällt auf nicht-verschreibungspflichtige, also OTC- und Freiwahl-Präparate sowie Nicht-Arzneimittel. Wenn wir Rabatt auf Bettflaschen und Zahnbürsten geben, dann ist das für uns ein wichtiges Wettbewerbsinstrument, geht aber nicht zu Lasten der Krankenkassen“, so Dr. Trümper.

Gleichzeitig hob er hervor, dass man die flächendeckende Arzneimittelversorgung, wie sie der vollversorgende pharmazeutische Großhandel heute garantiere, nachhaltig in Gefahr bringe, wenn das Vergütungsmodell des Großhandels nicht fairer ausgestaltet werde. In Ergänzung zu seinem Vorschlag aus dem Jahr 2009, den Großhandel mit einem prozentualer Höchstzuschlag auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Herstellers zuzüglich eines Festzuschlags pro ausgelieferter Packung zu vergüten, hat der PHAGRO vor kurzem dem Bundesgesundheitsministerium eine aktuelle Berechnung auf Basis der Absatz- und Umsatzzahlen von 2009 vorgelegt. Denn der Mischkalkulation auf Basis der bestehenden Arzneimittelpreisverordnung werde immer mehr die Grundlage entzogen, vor allem durch die Zunahme von günstigen Arzneimitteln (u.a. durch Rabattverträge) sowie dem Aufwand, der mit der wachsenden Anzahl von handlingsintensiven Präparaten wie kühlkettenpflichtigen Produkten sowie Betäubungsmitteln verbunden sei.

An der PHAGRO-Pressekonferenz nahm auch Dr. Peter Thormann, Mitverfasser einer Deloitte-Studie über den Pharma-Großhandel in Deutschland teil. Sein Zwischenfazit in Bezug auf die Situation und die Zukunftsperspektiven des vollversorgenden Großhandels: „Das in unserer Studie von 2007 gezeichnete Szenario ist weitestgehend eingetroffen. Der vollversorgende Pharma-Großhandel hat seine Hausaufgaben gemacht, zu ihm gibt es weit und breit keine ernsthafte Alternative, wenn die flächendeckende Arzneimittel-Distribution in Deutschland sichergestellt werden soll.“

Er appellierte an die politisch Verantwortlichen, den vollversorgenden Großhandel nicht durch weitere Spannenkürzung zu schwächen, da ansonsten die Wettbewerbsvoraussetzungen insbesondere gegenüber den direkt liefernden Herstellern verzerrt würden. Dies würde die Kosten für die Allgemeinheit deutlich steigern. „Dies sage ich nicht als Dienstleister sondern als Volkswirt und Beobachter des Marktes“, so Dr. Thormann.

Auch Dr. Gregor-Konstantin Elbel, ebenfalls Deloitte, betonte die Notwendigkeit einer Modernisierung der Vergütungsstrukturen für den Pharma-Großhandel. Nach seiner Einschätzung machten derzeit drei Trends ein neues, faires und zukunftsfähiges Vergütungsmodell erforderlich: 1. ein Preisrückgang bei Medikamenten zur Grundversorgung; 2. die Problematik der heutigen Rabattverträge zwischen Hersteller und Krankenkasse, die nicht den effektiven Preis von Distribution und Besteuerung berücksichtigen und 3. der von Minister Rösler angekündigte Preisdruck, dem insbesondere innovative Präparate künftig ausgesetzt sein werden. Im Sinne eines aufwandsgerechten Vergütungsmodells bestehe hier die unbedingte Notwendigkeit zu handeln, da anderenfalls die langfristige Versorgungssicherheit der alternden Bevölkerung nicht gewährleistet werden kann, so Dr. Elbel.