PHAGRO begrüßt Prüfempfehlung des Bundesrates zur Großhandelsvergütung und mahnt deren Umsetzung an


Der PHAGRO begrüßt die heutige Prüfempfehlung des Bundesrates an die Bundesregierung und mahnt, dringend zu überprüfen, ob die Vergütung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels noch ausreichend ist, um dauerhaft die bedarfsgerechte, flächendeckende und kontinuierliche Belieferung der deutschen Apotheken zu gewährleisten.

Der PHAGRO fordert die Bundesregierung auf, diesem Prüfauftrag schnellstmöglich und noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahren zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz nachzukommen.

Seit 2012 trägt der pharmazeutische Großhandel mit seiner im AMNOG gesenkten Spanne jährlich mit rund 200 Millionen Euro zur Entlastung der GKV-Arzneimittelausgaben bei. Im gleichen Zeitraum sind die gesetzlichen Anforderungen an die pharmazeutischen Großhändler jedoch erheblich gestiegen – und damit die Kosten. Die gesetzliche Großhandelsvergütung ist unterdessen seit 2012 unverändert geblieben.

Neue gesetzliche Vorgaben durch die EU-Fälschungsschutzrichtlinie oder die GDP-Leitlinien machten in den letzten Jahren Investitionen von knapp 80 Millionen Euro bei zusätzlichen jährlichen Betriebskosten von ca. 30 Millionen Euro notwendig. Hinzu kommen zusätzliche Aufgaben – allein die Umsetzung der Rabattverträge der Krankenkassen kostet jährlich ca. 45 Millionen Euro – und massive Verschiebungen im Sortiment, das immer mehr hochpreisige sowie aufwands- und damit kostenintensive Arzneimittel wie Kühlartikel oder Betäubungsmittel enthält.

„Eine Anpassung der Großhandelsvergütung ist längst überfällig,“ mahnt der PHAGRO-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper. „Die jüngsten Maßnahmen des Gesetzgebers im Arzneimittelbereich gehen wie selbstverständlich von einer flächendeckenden Vollversorgung mit Arzneimitteln aus. Diese gewährleistet der vollversorgende pharmazeutische Großhandel schnell und bedarfsgerecht. Zur Erfüllung unseres gesetzlichen Versorgungsauftrages benötigen wir jedoch eine ausreichende Vergütung.“