Der PHAGRO|Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels begrüßt die vom Europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen. Die Fälschungsrichtlinie sieht unter anderem vor, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig Sicherheitsmerkmale tragen müssen, welche von den Handelsstufen kontrolliert und vor Abgabe an die Patienten verifiziert werden müssen. Dies wird die Arbeitsprozesse der gesamten Arzneimitteldistribution nachhaltig verändern.
Von deutschen Apotheken werden jährlich ca. 1,5 Mrd. Arzneimittelpackungen an Patienten abgegeben, die ihnen weit überwiegend durch den pharmazeutischen Großhandel geliefert werden. „Der international anerkannt hohe Sicherheitsstandard in der legalen Vertriebskette muss auch in Zukunft gewährleistet sein, die neue Richtlinie unterstütze diese Bemühungen auf der europäischen Ebene“, so Vorstandsmitglied Lothar Jenne. „Denn der weltweite Handel mit Arzneimittelfälschungen hat in den vergangenen Jahren rapide zugenommen und macht vor den EU-Grenzen nicht halt“.
Deshalb arbeitet der PHAGRO bereits seit letztem Jahr mit Vertretern der Industrie und der Apothekerschaft an einem Verifizierungssystem für Arzneimittel, mit dem die europäische Fälschungsrichtlinie in die Praxis umgesetzt werden soll.
Die Überführung der neuen Arzneimittelfälschungsrichtlinie in deutsches Recht wird voraussichtlich bis Ende 2012 vollzogen sein. Die Verpflichtung zur Anbringung von Sicherheitsmerkmalen wird bis spätestens 2015 erwartet.