Ohne gleiche Preise keine sichere Versorgung


Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken soll das Gebot der Gleichpreisigkeit für Versandapotheken aus dem EU-Ausland aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen und in das Sozialrecht übertragen werden. Damit entfällt auch das Gleichpreisigkeitsgebot auf Großhandelsebene. Der PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. befürchtet desaströse Auswirkungen für die Arzneimittelversorgung. Denn ohne Gleichpreisigkeit ist die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung durch den Großhandel akut gefährdet.

Die Bundesregierung will die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auch für die Zukunft sichern. Dazu hat das Kabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Vor-Ort-Apotheken stärken soll. Der Entwurf sieht unter anderem vor, das Gebot der Gleichpreisigkeit für aus dem EU-Ausland nach Deutschland gelieferte Arzneimittel aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) zu streichen und in das Sozialrecht zu überführen. Grund dafür ist die Durchsetzung der EU-Warenverkehrsfreiheit.

Damit wären jedoch pharmazeutische Großhändler aus dem EU-Ausland, die nach Deutschland liefern, nicht mehr an die deutschen Preisvorschriften gebunden. „Das diskriminiert die in Deutschland ansässigen pharmazeutischen Großhändler und führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen“, sagt PHAGRO-Vorsitzender Dr. Thomas Trümper.

Bislang sorgt § 78 Absatz 1 Satz 4 des AMG dafür, dass auch ausländische Großhandlungen, die an deutsche Apotheken liefern, an die Preise und Preisspannen der Arzneimittelpreisverordnung gebunden sind – genauso wie die pharmazeutischen Großhandlungen aus dem Inland. Die Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Großhändler sind somit gleich. Mit der Streichung des Gleichpreisigkeitsgebots wäre dies vorbei.

Der PHAGRO befürchtet, dass dies zu einem ruinösen Preis- und Rabattwettbewerb auf Großhandelsebene führt, gerade bei besonders lukrativen Arzneimittelgruppen. „Damit wird das Prinzip der Vollversorgung weiter ausgehöhlt – mit absehbar desaströsen Folgen für die Versorgungssicherheit“, so Trümper. Daran ändere auch die vorgesehene Übertragung des Gleichpreisigkeitsgebots in die sozialrechtlichen Regelungen des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nichts. Dieser Rahmenvertrag wird zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Apothekerschaft geschlossen und hat keinerlei Auswirkung auf die Preispolitik ausländischer pharmazeutischer Großhändler.

Um weiterhin gleiches Recht für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten, muss ausdrücklich klargestellt werden, dass ausländische pharmazeutische Großhändler und direkt liefernde pharmazeutische Unternehmer bei der Belieferung von deutschen Apotheken an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden bleiben, fordert der PHAGRO. Andernfalls würden Sinn und Zweck der Großhandelsspanne im Arzneimittelpreisrecht massiv in Frage gestellt. Denn: Die Großhandelsspanne sichert eine bedarfsgerechte und kontinuierlichen Belieferung der Apotheken durch pharmazeutische Großhandlungen.

„Anstatt die bewährten Grundprinzipien der Arzneimittelversorgung auf dem Altar der Warenverkehrsfreiheit zu opfern, sollte der Gesetzgeber sich auch weiterhin zu einer flächendeckenden, sicheren, herstellerneutralen, bedarfsgerechten und kontinuierlichen Versorgung mit Arzneimitteln bekennen und diese ordnungsrechtlich sauber absichern“, sagt PHAGRO-Vorstand Trümper. Das sei nicht nur im Sinne des fairen Wettbewerbs, sondern auch und vor allem im Sinne der Patienten.