Neues COVID-19 Medikament: Großhandel als Garant einer schnellen und bedarfsgerechten Versorgung


Mit Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir) steht nach Lagevrio® (Molnupiravir) jetzt ein zweites Arzneimittel zur Verfügung, das bei Risikopatienten schwere COVID-19-Verläufe verhindern soll. Die heute gestartete Auslieferung des Medikaments Paxlovid® vom Großhandel an Apotheken läutet eine weitere Etappe im Kampf gegen COVID-19 ein. Das Bundesgesundheitsministerium hat die COVID-19-Arzneimittel bestellt und beschafft. Die Lagerung und Verteilung liegt in den Händen des pharmazeutischen Großhandels, der zusammen mit den Apotheken für eine unverzügliche, patientenindividuelle Auslieferung sorgt.

Um an Corona erkrankte Patienten mit Paxlovid® zu behandeln, bedarf es der gründlichen Abwägung und Entscheidung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin. Nur wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt, darf die Apotheke das neue Präparat beim Großhandel bestellen. Bestellungen auf Vorrat hat die Bundesregierung ausdrücklich untersagt.

Die Bevorratung übernehmen die Unternehmen des pharmazeutischen Großhandels mit ihrem flächendeckenden bundesweiten Netz von mehr als 100 Niederlassungen. Hierzu wurden die Großhandlungen in den letzten Tagen mit einer ersten Tranche von ca. 40.000 Packungen beliefert. Weitere Lieferungen sollen in den nächsten Monaten folgen. Wie vom Bundesgesundheitsministerium beauftragt, wird der Großhandel Bestellungen von Paxlovid® an die Apotheken zur unverzüglichen sofortigen Weitergabe an die Patienten ausliefern.

„Die Unternehmen des pharmazeutischen Großhandels sind die Garanten für eine schnelle und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung“, erklärte der Vorsitzende des PHAGRO, André Blümel. Damit komme dem Großhandel nach der Impfstofflogistik ein weiteres Mal eine Schlüsselrolle im Kampf gegen Corona zu. „Die Großhandlungen werden auch diese Aufgabe erfüllen, wie sie schon die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen sichergestellt haben“, so Blümel.