Medizinforschungsgesetz: Vertrauliche Erstattungspreise belasten den Pharmagroßhandel


Die Bundesregierung hat heute in ihrer Kabinettssitzung das Medizinforschungsgesetz (MFG) beschlossen. Der PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels kritisiert, dass die darin vorgesehenen vertraulichen Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen zu höheren Kosten für den vollversorgenden Pharmagroßhandel führen würden. „Im Interesse der Patientinnen und Patienten, für die der vollversorgende Großhandel die flächendeckende und bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung sicherstellt, brauchen wir im Fall einer Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge dringend einen Ausgleich der Mehrbelastungen“, sagt Marcus Freitag, Vorsitzender des PHAGRO.

Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums können vertrauliche Erstattungspreise einen Anreiz setzen, dass in Deutschland wieder mehr innovative Arzneimittel zugelassen werden. Dazu soll § 78 Absatz 3 a des Arzneimittelgesetzes geändert werden. Pharmazeutische Unternehmer sollen der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) einen frei bestimmbaren Abgabepreis (ApU) melden können. Auf dieser Grundlage soll die Preisbildung von Großhandel und Apotheken erfolgen. Der gemeldete Preis soll, solange der Unterlagenschutz gilt, vertraulich bleiben dürfen. Die pharmazeutischen Unternehmer müssen ihn nur den Anspruchsberechtigten mitteilen und diesen die Differenz zum tatsächlich gezahlten ApU erstatten. Diese Pläne würden eine zusätzliche Belastung des pharmazeutischen Großhandels beim Einkauf dieser Arzneimittel bedeuten. Denn höhere Arzneimittelpreise führen zu höheren Fremdkapitalkosten für den Einkauf und die Beschaffung von Arzneimitteln.

Besonders deutlich wird die Mehrbelastung im Bereich der hochpreisigen Arzneimittel. Denn die gesetzliche Großhandelsvergütung wird ab einem ApU von 1.200 Euro gekappt und steigt von da an nicht weiter. Übertragen auf alle bisherigen Arzneimittel mit Erstattungsbetrag und einem ApU größer 1.200 Euro hätten die PHAGRO-Mitgliedsunternehmen im Jahr 2023 aufgrund der geplanten Neuregelung für den Einkauf zusätzliche 3,3 Milliarden Euro aufwenden müssen.* Bei einem Leitzins von derzeit 4,5 Prozent hätte dies zu zusätzlichen Zinszahlungen von mindestens 10 Millionen Euro geführt. Weitere Mehrkosten kämen hinzu, zum Beispiel für Versicherungen.

„An den Plänen für das Medizinforschungsgesetz zeigt sich einmal mehr, wie anpassungsbedürftig die Arzneimittelpreisverordnung ist. Wie auch immer man zu der Idee vertraulicher Erstattungsbeträge steht – ohne eine gesetzliche Änderung werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Pharmagroßhandel aufgebürdet“, betont der PHAGRO-Vorsitzende Marcus Freitag. „Gerne bringen wir Vorschläge ein, wie das Vergütungssystem nachhaltig modernisiert werden kann. Als Teil der Preisbildungskette müssen die Mehrbelastungen des Großhandels im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden.“

* Referenz für die Berechnung sind die Preismeldungen im Jahr 2023. Bis ein Erstattungsbetrag für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen festgelegt ist, können pharmazeutische Unternehmer bislang schon einen Preis frei bestimmen. Diese Preise lagen 2023 durchschnittlich 40 Prozent über dem Erstattungsbetrag. Die PHAGRO-Berechnungen beruhen auf der Annahme, dass ein mit dem MFG eingeführter vertraulicher Erstattungspreis eine vergleichbare Preisdifferenz aufweisen wird.