Es ist verständlich, dass die vielfältigen Neuregelungen durch das AMNOG in der Praxis bei den betroffenen Apotheken und Großhandlungen Ärger und Unmut hervorrufen. Denn dadurch werden Mehrbelastungen gefordert, die sich für jedes einzelne Unternehmen betriebswirtschaftlich negativ auswirken.
Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2011 verfügt, dass pharmazeutische Großhändler zur Erbringung eines Sparbeitrages in Höhe von 200 Mio. Euro im Rahmen der geltenden Arzneimittelpreisverordnung 0,85 Prozent des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers von ihrer Marge abziehen müssen. Damit werden der Apothekeneinkaufspreis und in der Folge letztlich auch der Apothekenverkaufspreis faktisch abgesenkt. Es soll damit auf einfache Weise eine direkte Einsparung bei den Kassen und Selbstzahlern erfolgen.
Dies ist unstrittig eine Margenkürzung, die den Großhandel direkt trifft. Das, was als „Weiterreichen“ bezeichnet wird, kann im Rahmen des Gesetzes überhaupt nicht stattfinden, denn sonst müsste der Großhandel ja den Apothekeneinkaufspreis widerrechtlich abändern. Es bleibt festzustellen, dass der pharmazeutische Großhandel sehr wohl seinen Teil zu den gewollten Einsparungen beiträgt und damit der politisch gewollte Einspareffekt für die Krankenkassen und Selbstzahler vollumfänglich zum Tragen kommt.
Aufgrund der Auswirkungen von Sparmaßnahmen bei Herstellern, Apotheken und Großhandlungen müssen die betroffenen Handelsstufen eine Neukalkulation vornehmen. Dies ist eine kaufmännisch logische und nachvollziehbare Maßnahme.