EU-Pharmapaket: Pharmagroßhandel benötigt Belieferungsanspruch


Zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland und Europa fordert der PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels Änderungen am EU-Pharmapaket. Das Europäische Parlament hatte im April die finalen Ausschussberichte zur Pharmarechtsrevision angenommen. Dabei blieb die Forderung des PHAGRO und seines europäischen Dachverbands GIRP unberücksichtigt, für den Pharmagroßhandel einen Belieferungsanspruch gegenüber der pharmazeutischen Industrie aufzunehmen. Der PHAGRO-Vorsitzende Marcus Freitag erklärt dazu: „Die EU darf die Chance, die Arzneimittelversorgung in Zeiten von Lieferengpässen zu stärken, nicht verstreichen lassen. Deshalb muss der Belieferungsanspruch des Pharmagroßhandels im Rahmen des Trilog-Verfahrens unbedingt Eingang ins EU-Pharmapaket finden.“

Für den pharmazeutischen Großhandel stand bei den Verhandlungen um den Richtlinienentwurf eine Anpassung des Artikels 56 (3) im Fokus. Pharmazeutische Unternehmer als Zulassungsinhaber sollten in der sogenannten Public Service Obligation zur Belieferung des Großhandels verpflichtet werden. Das Europäische Parlament hat anders entschieden und seine Positionierung für das Trilog-Verfahren festgelegt. Diese lässt Umgehungsmöglichkeiten und die Nichtbelieferung des pharmazeutischen Großhandels ausdrücklich zu, etwa durch die ausschließliche Belieferung nicht-vollversorgender Großhändler oder das Direktgeschäft an Apotheken. Allein die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Apotheken bedarfsgerecht und kontinuierlich mit Arzneimitteln zu versorgen. Diesen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag können die Vollversorger nur mit einem Belieferungsanspruch erfüllen. Darum fordert der PHAGRO eine Änderung und Ergänzung von Artikel 56 (3).

„Wir setzen darauf, dass Parlament, Rat und Kommission im Trilog-Verfahren die gemeinwirtschaftliche Leistung der vollversorgenden pharmazeutischen Großhändler anerkennen. Nur wir stellen eine kontinuierliche, auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zugeschnittene Versorgung sicher“, sagt Freitag. Dafür werden die Lagerbestände konstant und bedarfsgerecht optimiert und die Ausgaben für Arzneimittel in großem Volumen vorfinanziert. „Diese wichtige Aufgabe können wir nur wahrnehmen, wenn die zuständigen nationalen Behörden eine angemessene und kontinuierliche Belieferung durch die Industrie nachhalten“, betont Freitag. „Das Recht der vollversorgenden Pharmagroßhändler auf Belieferung anzuerkennen, hieße ausdrücklich nicht, das Direktgeschäft oder andere Vertriebsmodelle zu beeinträchtigen oder zu verbieten, sondern es geht um einen fairen und am Sicherstellungsauftrag orientierten Marktzugang.“

Der PHAGRO-Vorsitzende Freitag appelliert darum an die Bundesregierung und die Ländervertreter im Rat, sich klar zur Resilienz von Lieferketten und damit zu einem Belieferungsanspruch zu bekennen.