In Zeiten, in denen sich ganze Branchen den Kopf über geeignete Digitalisierungsstrategien zerbrechen, lebt der vollversorgende pharmazeutische Großhandel sie vor. Denn im Geschäft mit der Arzneimittelversorgung konnte man es sich noch nie leisten, einen zukunftsweisenden Trend zu verschlafen.
Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel war immer schon ein Meister der Rationalisierung und hat bereits früh das Potential der Technisierung seiner Prozesse erkannt und umgesetzt. Bestes Beispiel dafür ist der Bestellprozess zwischen Apotheke und Großhandel durch das Verfahren MSV2. Bereits vor über 30 Jahren eingeführt war es so zukunftsweisend, dass es bis zum heutigen Tag noch teilweise im Einsatz ist. Doch die Anforderungen im Großhandel und den Apotheken haben sich geändert. Deshalb brachte der Bundesverband PHAGRO gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) vor drei Jahren ein neues, internet-basiertes Bestellverfahren mit dem Namen MSV3 auf den Weg. Es wird heute bereits von mehr als 80% aller Apotheken genutzt.
Mit Einführung der MSV3-Norm hat der PHAGRO im Arzneimittelmarkt erneut eine Vorreiterrolle im Bereich Digitalisierung eingenommen. In einem nächsten Schritt soll künftig auch die elektronische Übermittlung von Artikelinformationen bei Lieferungen und Retouren möglich sein. Damit bildet MSV3 die Voraussetzung, die Abläufe sowohl auf Großhandels- als auch auf Apothekenseite immer effizienter und weitgehend papierlos zu gestalten.
„Die Übermittlung von Chargeninformationen in Papierform, die ab dem Jahr 2019 für verschreibungspflichtige Arzneimittel gesetzlich vorgeschrieben ist, ist weder zeitgemäß, noch sinnvoll, da diese Daten nicht elektronisch weiterverarbeitet werden können. Wichtig ist nun, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, um die Prozesse im Großhandel und der Apotheke auf der Basis von MSV3 Schritt für Schritt weiter zu digitalisieren“, so Dr. Thomas Trümper, Vorsitzender des PHAGRO.