Bild-Phagro-Pharmazeutischer-Großhandel

vollversorgender Grosshandel


Sicher. Dynamisch. Unentbehrlich

Beschaffen – Lagern – Liefern. Durch diese drei Funktionen werden die pharmazeutischen Großhändler zur zentralen Schnittstelle in der Arzneimittelversorgung. Ihre herstellerneutralen Sortimente bieten jedem Lieferanten freien Zugang zum Markt.

Mit ihrer Expertise im Handling von Arzneimitteln, Kühlprodukten oder Betäubungsmitteln, sorgen sie dafür, dass deren Qualität stets erhalten bleibt. Mit ihrem Know-how bei Lagerung und Transport stellen sie sicher, dass Medikamente schnell, flächendeckend und bedarfsgerecht in den Apotheken bereitgestellt werden. Ihr Vorrat an Arzneimitteln entspricht mindestens dem gesetzlich vorgeschriebenen Bedarf von zwei Wochen. Ihre Einbindung in nationale und EU-weite Systeme sichert eine adäquate Verfügbarkeit und schützt vor Arzneimittelfälschungen. Das alles funktioniert übrigens in zwei Richtungen: Großhändler stellen Arzneimittel nicht nur bereit, sondern organisieren auch deren sichere Rücknahme im Fall von Rückrufen.

VOLLVERSORGUNG: PFLICHT UND KÜR
Es gibt pharmazeutische Großhändler, die nach dem Prinzip der Vollversorgung arbeiten. Aber auch viele, die das nicht tun. Die sog. „Vollversorger“ bieten ein nachfrageorientiertes, herstellerneutrales Vollsortiment an. Dazu gehören Arzneimittel, aber auch alle anderen apothekenüblichen Waren, Medizinprodukte wie Verbandsmaterial und Blutdruckmessgeräte. Oder Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel und vieles andere. Deshalb hat jedes PHAGRO-Mitglied gut 100.000 Produkte auf Lager. Der Vorrat an Arzneimitteln entspricht mindestens dem gesetzlich vorgeschriebenen Bedarf von zwei Wochen. Das sichert die Versorgung der Apotheken – und damit den Bedarf der Patienten – werktäglich, schnell und flächendeckend. Das ist die Pflicht.

Vollversorger sichern allen Herstellern den Zugang zum Markt und gleichen Schwankungen zwischen Nachfrage und Verfügbarkeit aus, vor allem bei Lieferengpässen.

Sie reduzieren den Aufwand für die Apotheken, die bei ihnen alle benötigten Produkte bestellen können. Fast 30 Millionen einzelne Transaktionen wären nötig, wenn Apotheken die Artikel immer direkt beim Lieferanten bestellen würden. Der Großhandel reduziert diese Transaktionen um mehr als 90 Prozent, weil er Bestellungen bündelt. Geliefert werden sie dann jeweils in einer Sendung – der Umwelt zuliebe. Das gehört zur Kür. Ohne den Großhandel bräuchten Apotheken auch mehr Lagerkapazität, damit sie schnell auf alle benötigten Arzneimittel zugreifen und so ihren Versorgungsauftrag erfüllen können.

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Historie


125 Millionen COVID-19-Impfstoffdosen hat der Pharmagroßhandel in 2021 ausgeliefert.

Die PHAGRO-Mitglieder übernehmen im Laufe des Jahres immer mehr Aufgaben der COVID-19-Impfstofflogistik.

Ab April wird die bewährte Struktur der flächendeckenden Arzneimittelversorgung über Apotheken und vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in die Impfkampagne einbezogen.

Ab Dezember stellen die PHAGRO-Mitglieder die Belieferung aller Apotheken in Deutschland mit ausreichend partikelfilternden Schutzmasken sicher.

Der Gesetzgeber stellt klar, dass die Temperaturvorschriften für den Transport von Arzneimitteln auch beim Versand aus dem EU-Ausland eingehalten werden müssen.

Trotz Pandemie und Lockdown wird die Versorgung mit Arzneimitteln durch den Pharmagroßhandel sichergestellt.

 

Alle PHAGRO­-Mitgliedsunternehmen erfüllen die technischen Voraussetzungen für das datenbankbasierte EU­-Sicherheitssystem für Arzneimittel (securPharm).

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/161 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG tritt in Kraft. – Sie regelt u.a. die entsprechenden technischen und organisatorischen Details zur Umsetzung der Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln.

MSV3 – Ein normiertes Verfahren der webbasierten Datenübertragung ermöglicht Apotheken elektronische Bestellungen beim Großhandel in Echtzeit und löst damit die bisherige serielle Datenfernübertragung (MSV2) ab.

Die Verbände der Arzneimittelhersteller, des Großhandels und der Apotheker gründen das Projekt securPharm, um proaktiv ein System zur Umsetzung der Vorgaben aus der europäischen Richtlinie 2011/62/EU zur Abwehr von Arzneimittelfälschungen zu entwickeln.

Die artikelidentifizierende Pharma-Zentralnummer (PZN) wird von 7 auf 8-Stellen erweitert.

Der Verbandssitz des PHAGRO wird 2010 von Frankfurt am Main nach Berlin verlegt.

Mit der 15. AMG-Novelle (52b AMG) wird der Sicherstellungsauftrag und der Belieferungsanspruch für den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel gesetzlich verankert.

Der PHAGRO eröffnet sein Hauptstadtbüro in Berlin.

Auf der Computermesse CeBIT spielt das Internet erstmals eine dominante Rolle. Pharmazeutische Großhändler bieten bereits erste Web-Bestellservices an.

Neben der Weiterentwicklung der Datenfernübertragung von und zu den Apotheken entwickelt der Großhandel auch seine Bestellprozesse zu den pharmazeutischen Unternehmen weiter. Diese gewährleisten, dass die Kommunikation von und zum pharmazeutischen Großhandel, d.h. zwischen Großhandel und pharmazeutischer Industrie, sowie Apotheken und Großhandel verlässlich funktioniert.

1986 wird das APG-Rückrufverfahren auf Initiative des pharmazeutischen Großhandels (Arbeitskreis Pharmazeutischer Großhandelsverbände – APG) eingeführt. Es regelt den Rücknahmeprozess von apothekenpflichtigen Artikeln – veranlasst vom pharmazeutischen Unternehmer – über den Großhandel.

Mit der Entwicklung und Einführung der seriellen Datenfernübertragung (MSV2) wird die bisherige parallele Datenfernübertragung abgelöst.

Der Verein Deutscher Ingenieure veröffentlicht erstmals Richtlinien für Industrieroboter. Im Pharmagroßhandel stellen Kommissionierroboter Arzneimittellieferungen zusammen.

Dem PHAGRO gehören im Jahre 1982 31 Großhandlungen mit 105 Niederlassungen an. Durchschnittlich befinden sich 50.000 Artikel im Lager einer vollversorgenden Großhandlung.

Mit Einführung der Arzneimittelpreisverordnung, welche für Arzneimittel die gesetzlich festgelegten Zuschläge für den Großhandel und die Apotheken regelt, wird die Einheitlichkeit der Apothekenverkaufspreise zum Schutz der Verbraucher geschaffen.

Die elektronische Datenverarbeitung steckt noch in den Kinderschuhen, als die ersten Großhändler Bestellungen per Datenleitung ermöglichen und Apotheken damit ihre Bestellungen nicht mehr telefonisch übermitteln müssen.

Der PHAGRO zählt im Jahr 1969 160 Mitglieder.

Neben dem PHAGRO existiert der Bundesverband des genossenschaftlichen pharmazeutischen Großhandels in Deutschland e.V. – Gepha (später Zentgeno). Gemeinsame Themen im pharmazeutischen Großhandel werden im Arbeitskreis Pharmazeutischer Großhandelsverbände (APG) behandelt.

Der Lagerbestand einer typischen Großhandlung nimmt zu. Jetzt führt der pharmazeutische Großhandel bereits ca. 38.000 Produkte.

Die ersten Lochkartenanlagen werden erfunden und eingeführt. Dadurch kann für die Apotheken sowohl der Einkaufs- als auch der Verkaufspreis auf den Lieferscheinen angedruckt werden.

Wiedergründung des Bundesverbandes Pharmazeutischer Großhandlungen – PHAGRO – e.V.

Im Rahmen der Gleichschaltung von Verbänden und Vereinen verliert der Verband 1933 seine Eigenständigkeit und wurde zum Reichsverband des pharmazeutischen Großhandels. 1938 verzeichnete er 180 (Zwangs-) Mitglieder.

Zum Verband gehören 99 Unternehmen mit 181 Betriebsstätten, welche etwa 7.300 Apotheken beliefern.

War um 1900 der Apothekenalltag noch von der Herstellung von Arzneimitteln geprägt, ändert sich das Berufsbild des Apothekers in den 20er Jahren durch die starke Zunahme von industriell hergestellten Fertigarzneimitteln. Damit wandelt sich auch die Sortimentsstruktur des Großhandels. Er wird zum pharmazeutischen Großhandel und kauft Fertigarzneimittel bei der Industrie ein und beliefert damit seine Apothekenkunden. Die Vereinigung der Chemikalien- und Drogengroßhandlungen wird zum Verband der pharmazeutischen Großhandlungen.

Ein typisches Großhandelslager umfasst ca. 5.000 Produkte.

Der „Verein der Medizinal-, Drogen- und Spezialgroßhändler“ wird gegründet. Dessen Mitglieder sind Großhandlungen, die mit pflanzlichen Drogen, Chemikalien, Essenzen, Mixturen und industriell produzierten Fertigarzneimitteln handeln.