Pressemitteilung
EU-Pharmapaket: Pharmagroßhandel benötigt Belieferungsanspruch
Zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland und Europa fordert der PHAGRO Änderungen am EU-Pharmapaket. Der PHAGRO-Vorsitzende Marcus Freitag erklärt dazu: „Die EU darf die Chance, die Arzneimittelversorgung in Zeiten von Lieferengpässen zu stärken, nicht verstreichen lassen. Deshalb muss der Belieferungsanspruch des Pharmagroßhandels im Rahmen des Trilog-Verfahrens unbedingt Eingang ins EU-Pharmapaket finden.“
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Großhandelsmarge sinkt auf Tiefstwert
PHAGRO hat Kennzahlen zur Branchenleistung des Kölner Instituts für Handelsforschung (IFH) veröffentlicht und warnt – die Marge für Rx-Arzneimittel ist auf einen historischen Tiefstwert gefallen. PHAGRO fordert die Bundesregierung auf, eine fachliche Überprüfung der gesetzlichen Großhandelsvergütung zur Sicherung der Arzneimittelversorgung einzuleiten.
Pressemitteilung
Vertrauliche Erstattungspreise belasten den Pharmagroßhandel
Die Bundesregierung hat das Medizinforschungsgesetz (MFG) beschlossen. Die darin vorgesehenen vertraulichen Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen würden zu höheren Kosten für den vollversorgenden Pharmagroßhandel führen. „Im Interesse der Patientinnen und Patienten, für die wir die flächendeckende und bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung sicherstellen, brauchen wir im Fall einer Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge dringend einen Ausgleich der Mehrbelastungen“, sagt der PHAGRO-Vorsitzende Marcus Freitag.
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Pharmagroßhandel meldet weiteren Frühwarn-Indikator gegen Lieferengpässe
Lieferengpässe von Arzneimitteln stellen die Gesundheitsversorgung in Deutschland weiterhin vor erhebliche Probleme. Die PHAGRO-Mitgliedsunternehmen stellen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen weiteren Frühwarn-Indikator zur Verfügung: das Service-Level. „Die Service-Level-Daten können dabei helfen, dass Lieferengpässe früher feststellt und somit Patienten verlässlicher versorgt werden können“, erklärt Marcus Freitag, Vorsitzender des PHAGRO.
Aktuelles
Cannabisgesetz: Unklare Rechtslage für Medizinalcannabis
Das Cannabisgesetz konfrontiert den vollversorgenden Pharmagroßhandel mit ungeklärten Rechtsfragen. Denn das Gesetz hat auch Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Medizinalcannabis. Die Bundesregierung muss darum vor Inkrafttreten des CanG – planmäßig am 1. April 2024 – Rechtssicherheit für den Pharmagroßhandel schaffen.
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Skonto-Urteil des BGH: Urteilsbegründung bleibt abzuwarten
Der PHAGRO-Vorsitzende Marcus Freitag begrüßt, dass mit dem Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Rechtssicherheit geschaffen wird: „Für unsere Mitgliedsunternehmen ist die Entscheidung des BGH maßgebend für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden, den Apotheken. Zur abschließenden Bewertung der Folgen dieses Urteils sind wir jedoch auf die Urteilsbegründung des Gerichts angewiesen.“